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WWW.LOGISTICSINNOVATION.ORG

Das Online-Magazin für die Schweiz, die EU und den Rest der Welt


15. April 2026

Deutsche Technik steht immer noch hoch im Kurs, wenn es um zügigen Materialumschlag, die Eliminierung von Schwachstellen und Servicequalität geht. Nach erfolgreichen Projekten in Oklahoma und Texas, setzte der Stahlhändler «Steel and Pipe Supply» in Kansas City erneut auf Sägen und Lagern aus dem Rheintal. 

15. April 2026

Bito geht mit einer wirtschaftlichen Alternative für Unternehmen in die Offensive, die ihren Lager- und Produktionsbereich neu ausstatten, erweitern oder temporär ergänzen wollen, ihr Kapital aber nicht langfristig binden möchten: Mieten statt kaufen, lautet die Devise. Die Vorteile - zumal in «dynamischen Zeiten» - leuchten ein.

15. April 2026

Eine erweiterte globale Plattform für das Gesundheitswesen präsentiert der Logistik-Dienstleister Yusen an der LogiPharma in Wien, an der sich dieser Tage Unternehmen wie Novartis, Bayer, Takeda und der Klinikversorger UCB beteiligen. Es geht um die professionelle Bereitstellung spezialisierter  Gesundheitslösungen.

15. April 2026

Die eigene Schienenverbindung der Coop für die Stadtlogistik in Zürich, stromlinienförmige Logistikfahrzeuge und die  Auslagerung der gesamten OP-Logistik in einer Kooperation zwischen der Klinik Seeschau und der Schweizerischen Post sind die Projekte, die für den diesjährigen Swiss Logistics Award von GS1 in den Endspurt gehen.

14. April 2026

Druckluft ist bislang eher für feste Installationen gedacht. Auch Vakuum-Greifer von Schmalz arbeiten vorwiegend mit Leitungen, die oft quer durch Hallen und Anlagen geführt werden müssen. Doch die mobile Robotik benötigt zunehmend flexible Lösungen. Ein Bedarf, dem Schmalz nun verstärkt nachkommen will.

13. April 2026

Die Spezialisten für Software zur Steuerung intralogistischer Prozesse von Safelog haben an der LogiMAT eine Kooperation mit den Antriebs-Experten von SEW Eurodrive geschlossen, um gemeinsam eine  leistungsstarke Software zur Steuerung mobiler und stationärer Prozesse in der Intralogistik zu entwickeln. 

10. April 2026

«Never walk alone» könnte die Devise eines Networking-Events der Beratungsexperten von «Adnovum» lauten, bei dem am 7.Mai in Zürich der Digitale Produktpass (DPP), Cybersicherheit und IT-Chancen mit Petra Merino (GS1 Switzerland) und Sicherheits-Fachmann Andreas Achterholt.auf dem Programm stehen.

10. April 2026

Mit einer Werkhalle in Obersiebenbrunn bei Wien erweitert Bahnhersteller Stadler die Kapazitäten für die  Inbetriebsetzung, Zulassung und den Service moderner Schienenfahrzeuge in Österreich. In der Werkhalle werden bereits seit März 2026 die Hochgeschwindigkeitszüge der Westbahn gewartet.

10. April 2026

Idealworks, Teil der in München ansässigen Agile Robots Group, mit weltweit bereits mehr als 1.700 AMR  und AGV sowie per KI in robotgesteuerten Logistikprozessen einer der Vorreiter in der industriellen  Automatisierung, hat eine US-Gesellschaft mit Hauptsitz in Greenville, South Carolina gegründet.

09. April 2026

An der LogiMAT hat Fördertechnik-Anbieter Interroll mit einer neuen Chain-Belt-Sortierung für  Aufmerksamkeit gesorgt, die nach der Übernahme von Sortteq entwickelt wurde. Gemeinsam mit MCP Play ergibt sich ein Materialfluss-Ökosystem, das Einzelstücktransporte mit intelligenter Sortierung verbindet.



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WAGNER Schweiz AG






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12. April 2021

 Vertragliche Bestimmungen bei Bannerwerbung bei «Logisticsinnovation.org»

Nachfolgend wird die Logisticsinnovation Schmid als «Anbieter» und der Kunde als «Kunde» genannt.

1. Bannerschaltung
Der Anbieter betreibt eine Website, auf welcher einen Werbeplatz sog. Banner dem Kunden derart zur Verfügung stellt, dass auf dem Werbeplatz eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Grafik oder Video angezeigt wird. Positionierung und die genaue Seite auf der Website des Anbieters, auf welcher das Banner eingeblendet werden soll, wird in dem in der Anlage beigefügten Ausdruck der Website festgelegt.

2. Art und Grösse des Banners
Bei den Werbebanner handelt es sich um statische oder dynamische Banner. Grösse des Banners:
«Medium Rectangle» ca. (Höhe 300 × Breite 250) oder nach Vereinbarung mit dem Anbieter.
Die, das Banner enthaltende Datei, wird der Kunde dem Anbieter spätestens 7 Tage vor der beabsichtigten Schaltung zukommen lassen. 

3. Laufzeit und Vergütung
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam. Als Beginn der Leitungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird folgender Tag der Bereitstellung der Leistung vereinbart:
- Die Mindestlaufzeit richtet sich nach den vereinbarten Bestimmungen gemäss Offerte und oder Rechnung an den Kunden.
- Die Preise sind gültig nach den Daten in der ausgestellten Rechnung,
- Sie verlieren mit der Bekanntmachung neuer Preise für Neuabschlüsse dieser Verträge ihre Gültigkeit.

- Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%.
- Die Laufzeit der Bannerwerbung wird in der Offerte und oder Rechnung festgelegt.

4. Die Banner soll auf folgenden Seiten stehen
Zb: https://www.logisticsinnovation.org/ 
"Kategorie und Unterkategorie" plus Position in den Kategorien. Endgültige Positionen sind auf der Rechnung an den Kunden ersichtlich)


5. Fälligkeiten der Entgelte für Bannerwerbung
Die vereinbarten Kosten für die Bannerwerbung wird per separater Rechnung auf das Konto der Logisticsinnovation Schmid IBAN CH75 0900 0000 1557 2288 7 überwiesen.
Die Entgelte für Bannerwerbung sind im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, die Bannerschaltung zu deaktivieren und den Werbeplatz anderweitig zu vererben. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt.


6. Mögliche Kündigung vom Vertrag
Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Auf Seite des Anbieters liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz angemessener Fristsetzung verletzt.
- Das geschaltete Banner Rechte Dritter verletzt, und dies trotz Abmahnung nicht behoben wird. 

Auf Seiten des Kunden liegt ein wichtiger Grund insb. vor, wenn:
- Das Banner trotz angemessener Fristsetzung nicht zum vorgesehenen Termin geschaltet wird.
- Der Link nicht aktiviert wird.


7. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet nicht für die Ereignisse, welche ausserhalb seines Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ausfall der Website Seiten des Providers. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.


8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird die Zielseite während der gesamten Laufzeit des Vertrages abrufbar halten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Link nicht das Banner zu löschen. Der Kunde bleibt trotzdem zur vollen Vergütung verpflichtet. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass das verwendete Banner frei von Rechten Dritter- insb. Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte ist und auch nicht rechtverletzend ist. Sollte gegen den Anbieter, gleichwohl eine Rechtverletzung geltend gemacht werden, so hat der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, auch die Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten. Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen darüber befinden, ob er das Banner löscht, soweit der Kunde dem Anbieter nicht zuvor einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, welcher die drohenden Kosten abfängt. Im Falle der Löschung bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.


9. Besondere Bestimmungen für Server-Leistungen
Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit der Bannerwerbung wiederherzustellen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die inhaltliche Gestaltung und Pflege der angeschlossenen Websites ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Das LI-Portal gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Erkennt der Kunde eine technische Störung, so wird er der Anbieter unverzüglich informieren. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Daten trägt der Kunde.


10. Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner leitenden Angestellten, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gilt dies nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.


11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine rechtswirksame Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinne, der rechtlich unwirksamen am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarau.
10.12.2020, Rupperswil




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